Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
- nachfolgende dreijährige Berufspraxis
- eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
Verfahrensablauf
Sie müssen die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht
Bearbeitungsdauer
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
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Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
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Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
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Führungszeugnis
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Meldebescheinigung
Kosten
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 190 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 114
- EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 70 EUR
Stand:13.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt