Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Description
Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Prerequisites
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
- Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Processing time
Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.
Required documents
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Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
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Gesellschaftsvertrag oder Satzung
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Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
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Status: 22.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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