Arzneimittelherstellung; Beantragung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
            
            
                
                    
                        Die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen sind erlaubnispflichtig.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wer Gewebe oder Gewebezubereitungen be- oder verarbeiten, konservieren, prüfen, lagern oder in Verkehr bringen will, muß eine Erlaubnis nach § 20c Arzneimittelgesetz (AMG) beantragen.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail an die zuständige Regierung gesendet werden:
- Regierung von Oberfranken: zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
- Regierung von Oberbayern: zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
 
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 20 c AMG.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Anzeige ist formlos gegenüber der zuständigen Regierung vorzunehmen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt längstens drei Monate. Die Frist beginnt zu laufen, wenn alle Unterlagen und Angaben vollständig sind.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:17.04.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
                
    
  
             
            
            
                
                    
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