Vorbereitung der Existenzgründung-Allgemeines
                
                Informieren Sie sich allgemein rund um das Thema Existenzgründung.
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
                        - 
                            Arzneimittel; Anzeige einer klinischen Prüfung
                            Klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz sind anzeigepflichtig. 
- 
                            Arzneimittel; Beantragung der Anerkennung als zentrale Beschaffungsstelle
                            Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, ausnahmsweise an von der zuständigen Behörde anerkannte zentrale Beschaffungsstellen für Arzneimittel abgeben. 
- 
                            Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Großhandel
                            Die Erteilung einer Großhandelserlaubnis ist notwendig, wenn z. B. Firmen Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig beschaffen, lagern, abgeben oder ausführen wollen (Ausnahme: Abgabe an andere Verbraucher als Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Krankenhäuser). 
- 
                            Arzneimittelherstellung; Anzeige von nachträglichen Änderungen und des Wechsels der sachkundigen Person
                            Änderungen in Bezug auf eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz sind anzeigepflichtig. 
- 
                            Arzneimittelherstellung; Beantragung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
                            Die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen sind erlaubnispflichtig. 
- 
                            Arzneimittelherstellung; Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen
                            Die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen sind erlaubnispflichtig. 
- 
                            Arzneimittelrecht; Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen
                            Die Einfuhr von Gewebe / Gewebezubereitungen aus einem Drittland ist erlaubnispflichtig. 
- 
                            Dienstleistungsportal Bayern; Informationsportal und Kommunikationsplattform für Unternehmer
                            Über das Dienstleistungsportal Bayern können sich Unternehmer über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren, die zuständigen Stellen und den Einheitlichen Ansprechpartner informieren. 
- 
                            Einheitlicher Ansprechpartner
                            Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr. 
- 
                            Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds; Beantragung einer Förderung
                            Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2023-2027). 
- 
                            Existenzgründung; Beratung und Förderung
                            Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer informieren. 
- 
                            Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
                            Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.   
- 
                            Publikationen zur Wirtschafts-, Energiepolitik und Landesentwicklung; Bestellung und Abruf
                            Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet umfassende Informationen zu einer Vielzahl von Themen. 
 
                
                    Weiterführendes
                    Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema: