Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung
Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist 2-stufig:
- 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren
Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung im Wettbewerbszeitraum über das Portal beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.
Die Bewerbungen werden von einer externen Jury bewertet und die Start-ups zur Förderung ausgewählt.
- 2. Stufe: Förderantragsverfahren
Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und stellen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.
Fristen
Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").
Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:03.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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