Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Österreich; Beantragung einer Förderung

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im österreichisch-bayerischen Grenzraum wird durch das INTERREG VI-A Programm Bayern - Österreich 2021-2027 gefördert.

Beschreibung

Voraussetzungen

Antragsvoraussetzungen:

  • An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.
  • Das Projekt muss einer Prioritätsachse und einem dazugehörigen Spezifischen Ziel zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den österreichischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    • gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    • gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
    • gemeinsames Personal
    • gemeinsame Finanzierung

Verfahrensablauf

Vor der formellen Antragstellung ist durch die/den ProjektträgerIn eine Projektskizze (siehe Programmhomepage unter "Weiterführende Links") zu erstellen. Die Projektskizze dient zum einen einer möglichen Suche nach Projektpartnern (freiwillige Veröffentlichung der Projektskizze auf der Programmhomepage), zum anderen soll den Regionalen Koordinierungsstellen ein erster Einblick in das geplante Vorhaben gegeben werden und, die Möglichkeit geboten werden, eine grundsätzliche Programmkonformität zu prüfen sowie eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vornehmen zu können.

Die Antragstellung ist ab dem 29.3.2022 laufend möglich und erfolgt online über das „Joint Electronic Monitoring System“ (JEMS). Nach der Freigabe der Projektskizze durch die zuständigen Regionalen Koordinierungsstellen erhält die/der ProjektträgerIn eine entsprechende Zugangsberechtigung zum System durch das Gemeinsame Sekretariat.

Nach erfolgter Antragstellung findet die formale und inhaltliche Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien statt.

Über die Einplanung von Projekten entscheidet der österreichisch-bayerisch besetzte Begleitausschuss. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags. Weitere, detaillierte und laufend aktualisierte Programminformationen finden Sie auf der programmeigenen Homepage (Links siehe "Weiterführende Links").

Kleinprojekte (Gesamtkosten bis zu max. 35.000 EUR) wie auch die p2p Projekte (Gesamtbudget bis zu max. 5.000 EUR) unterliegen einem vereinfachten Verfahren in der Antragstellung (siehe Leitfaden zur Budgetierung und Anerkennung von Kosten in Projekten mit Gesamtkosten bis zu 35.000 EUR).

Fristen

Eine Antragstellung (nach der vorherigen Einreichung einer Projektskizze) ist ab dem 29.3.2022 grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Partnerschaftserklärung

    Kann auf der Programmhomepage unter "Dokumente - Projektantragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links"

Online-Verfahren

Stand:11.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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