Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen:
- Eigenmittel sowie vorhandene Sicherheiten sind vorrangig heranzuziehen. Gesellschafter sollen die Mithaftung übernehmen.
- Die Bürgschaftslaufzeit darf höchstens 15 Jahre betragen.
- Die Durchfinanzierung des Vorhabens sowie die Gesamtfinanzierung des Unternehmens müssen gesichert sein.
- Zusätzlich muss das EU-Beihilferecht eingehalten werden.
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
- Ist Ihre Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Staatsbürgschaft zu gewähren, leitet sie den Antrag an die LfA Förderbank Bayern zur Prüfung und Bearbeitung weiter.
- Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entscheidet über den Antrag nach Zustimmung der Staatsregierung.
Fristen
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Eine Staatsbürgschaft kann nicht nachträglich für bereits ausgereichte Kredite übernommen werden.
Kosten
- einmaliges Antragsentgelt: 0,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens EUR 250,00, höchstens EUR 50.000,00
- jährliches Bürgschaftsentgelt: mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags
Stand:09.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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