Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
            
            
                
                    
                        Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Zweck
 LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.
 Gegenstand
 Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
 Zuwendungsempfänger
 Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
 Zuwendungsfähige Kosten
 Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
 Art und Höhe
 Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
 Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Zuwendungsvoraussetzungen
 - Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
- Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
Bewilligung
 Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Antragstellung
 Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.
 Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.
 Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
 An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:26.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt