Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Description
Zweck
Mit der Förderung sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionsvorhaben (Erwerb, Errichtung, Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungsmaßnahmen).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Art und Höhe
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
Prerequisites
Eine Förderung ist möglich, wenn:
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die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
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das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz (sog. Primäreffekt) hat,
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die Betriebsstätte sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und bei Tourismusvorhaben außerdem in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung befindet;
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sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein,
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die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind,
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an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht,
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die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.
Procedure
Antragstellung
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Deadlines
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
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Status: 24.04.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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