Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die vorgesehene Aufstellung, Bauart und Betriebsweise der überwachungsbedürftigen Anlage muss den sicherheitstechnischen Anforderungen der BetrSichV und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung entsprechen. Dies muss aus den Antragsunterlagen hervorgehen.

Verfahrensablauf

  • Der Erlaubnisantrag ist unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei dem Gewerbeaufsichtsamt der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen.
  • Die Erlaubnis kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
  • Erfolgt die Antragstellung elektronisch, kann die zuständige Behörde Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der dem Antrag beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt bei der jeweiligen Regierung entscheidet über den Antrag.
  • Im Erlaubnisverfahren werden vom Gewerbeaufsichtsamt die Träger öffentlicher Belange im Sternverfahren beteiligt.

Besondere Hinweise

Die Erlaubnis kann beschränkt, befristet, unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden werden. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

Ergibt sich aus der Prüfung des Erlaubnisantrages, dass eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, wird der Antrag an den Antragsteller mit einem entsprechenden Hinweis zurückgegeben.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Das Gewerbeaufsichtsamt hat über den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem er bei ihr eingegangen ist, zu entscheiden. Die Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden. Die verlängerte Frist wird zusammen mit den Gründen für die Verlängerung dem Antragsteller mitgeteilt. Die 3-Monatsfrist läuft ab Eingang der vollständigen und aussagekräftigen Antragsunterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle

    Den Unterlagen ist ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beizufügen. Die Unterlagen müssen alle für die Beurteilung der Anlage notwendigen Informationen beinhalten.

  • Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass

    Aufstellung, Bauart und Betriebsweise den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung entsprechen und dass die vorgesehenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet sind. Die Antragsunterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein (siehe hierzu auch LASI Veröffentlichung LV 49).

     

    Aus den Unterlagen muss weiterhin hervorgehen, dass

    • auch die möglichen Gefährdungen, die sich aus der Arbeitsumgebung und durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, insbesondere anderen überwachungsbedürftigen Anlagen, die in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit der beantragten Anlage verwendet werden, betrachtet wurden und die Anforderungen und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen geeignet sind, und
    • die sich aus der Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber ergebenden Maßnahmen nach § 13 BetrSichV berücksichtigt wurden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Die Kosten variieren je nach Anlagenart und Anlagengröße. Sie sind im Kostenverzeichnis (KVz) zum bayerischen Kostengesetz geregelt (Tarif-Nr. 7.I.2/1 des KVz).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Klage beim Verwaltungsgericht

Stand:14.03.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.