Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb
            
            
                
                    
                        Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
 - Belange der Raumordnung und Landesplanung;
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
- Schutz vor Fluglärm;
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Eignung des Geländes
 
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
- charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers 
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                            Erklärung über schwebende Strafverfahren 
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                            Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
                            
                            
                    
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                            Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt 
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                            bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis 
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                            Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 
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                            Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen 
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                            Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung 
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                            diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:30.10.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
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