Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung

Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen an Stelle eines Strafvollzuges ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Einrichtung ist unter folgenden Voraussetzungen als suchttherapeutische Einrichtung im Sinne von §§ 35, 36 BtMG anerkennungsfähig:

  • Die suchttherapeutische Behandlung erfolgt nach einem wissenschaftlich anerkannten Konzept.
  • Die Behandlung und Betreuung erfolgt durch Fachpersonal in ausreichender Zahl.
  • Die Räumlichkeiten sind für die Durchführung der Therapiekonzeption geeignet und entsprechend ausgestattet.
  • Zuverlässigkeit der Leiterin/des Leiters der Einrichtung.
  • Zusammenarbeit der Einrichtung mit den Vollstreckungsbehörden nach Maßgabe des § 35 Abs. 4 BtMG ist gewährleistet.

Erforderliche Unterlagen

  • Suchttherapeutisches Behandlungskonzept

    Art der Einrichtung (stationär, teilstationär oder ambulant), therapeutischer Inhalt, Ziel und Dauer der Behandlung

  • Stellenschlüssel

    Fachpersonal (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen) mit ausreichender Qualifikation in ausreichender Zahl

  • Führungszeugnis der Leiterin/des Leiters und schriftliche Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Vollstreckungsbehörden nach § 35 Abs. 4 BtMG

Kosten

  • Unter Berücksichtigung des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit wird für den Antragsteller eine Verwaltungsgebühr erhoben (Art. 6 Kostengesetz - KG).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:19.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.