Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen. Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

Fristen

Tierschauen sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Tiere Nürnberg - Tierausstellung als Veranstalter anzeigen

    Als Veranstalter können Sie eine Tierausstellung digital anzeigen. Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.

  • Tiere Nürnberg - Tiermarkt als Veranstalter anzeigen

    Als Veranstalter können Sie einen Tiermarkt digital anzeigen. Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.

Kosten

  • Die Gebühren belaufen sich zwischen 20 und 500 Euro.

Stand:12.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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