Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost
Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.
Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Tage
Erforderliche Unterlagen
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Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)
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Anmeldung zum Werkverkehr
Kosten
Einzelfahrtengenehmigung: 10,00 bzw. 12,00 EUR
Jahresgenehmigung: 105,00 EUR
Hilfsgütertransporte: kostenfrei
Stand:01.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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