Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost

Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.

Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.

Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)

  • Anmeldung zum Werkverkehr

Kosten

  • Einzelfahrtengenehmigung: 10,00 bzw. 12,00 EUR

    Jahresgenehmigung: 105,00 EUR

    Hilfsgütertransporte: kostenfrei

Weiterführende Links

Stand:19.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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