Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Betriebe werden nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassen. In Art. 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 i.V. m. den Anhängen II und III sind die von den einzelnen Betrieben einzuhaltenden Anforderungen des EU-Rechts an die bauliche Ausstattung und Einrichtung der Betriebstätte aufgezählt. Weiter dürfen Vorschriften des Arbeitsschutzes einer Zulassung nicht entgegenstehen. Der Betriebsinhaber oder die vom Betriebsinhaber bestellte verantwortliche Person müssen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Führung des Betriebes besitzen.
Verfahrensablauf
Verfahren der Zulassung
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung bzw. die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) weiter leitet.
Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Regierung bzw. die KBLV. Dabei wird geprüft, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt sind. Bei der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen eines Betriebs hat die zuständige Behörde tierärztliche Sachverständige hinzuzuziehen. Die Zuziehung weiterer, nicht-tierärztlicher Sachverständiger ist möglich. Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Zulassungsnummer.
Fristen
Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
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Betriebsspiegel mit Beiblättern
genaue Beschreibung Anlage 6 TierLMHV
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Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss sowie Maschinenaufstellung (je nach Betriebsgröße; nicht bei handwerklich strukturierten Betrieben)
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Nachweis der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
ggf. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Selbstauskunft
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes
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Anlage zum Antrag - Selbstauskunft
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Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Eiprodukte
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fischereierzeugnisse
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fleisch
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Gelatine und Kollagen
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Großküche
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Kühllager
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Beiblatt zum Betriebsspiegel - Milch
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Zusätzliches Beiblatt für Schlachtbetriebe
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Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung
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Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer
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Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Stand:24.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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