Kapitalverwaltung; Beantragung der Übertragung der Verwaltung eines offenen inländischen Sondervermögens
Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Investmentvermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG:
- Das Investmentvermögen steht im Eigentum der KVG.
- Das Investmentvermögen steht im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger, die KVG hat jedoch das Verwaltungs und Verfügungsrecht darüber.
- Die aufnehmende KVG verfügt über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Investmentvermögen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG zu übertragen, müssen Sie vor Übertragung über das MVP Portal der BaFin beantragen:
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Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
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Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB – Fonds“ aus.
- Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie online den Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft aus.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP Portal an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung über das MVP Portal in Form eines PDFDokuments, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
- Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist. Der Antrag ist vor Übertragung der zuständigen Stelle zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung einer Genehmigung zur Übertragung des Verwaltungsrechts auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft dauert höchstens 8 Wochen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Stand:12.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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