Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Das Zulassungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) oder Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die eine Vorprüfung durchführt. Sofern der Zulassungsantrag nicht direkt an die zuständige Zulassungsbehörde (z.B. Regierung) übermittelt wurde, wird dieser dorthin weiterleitet.

Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen erfüllt sind.

Bei der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen eines Betriebs kann die zuständige Behörde tierärztliche Sachverständige hinzuzuziehen. Die Zuziehung weiterer, nicht-tierärztlicher Sachverständiger ist möglich.

Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
Mit der Zulassung erhält der Betrieb eine individuelle, veröffentlichte Zulassungsnummer für TNP (Tierische Nebenprodukte)-Betriebe, die ihn auch in den Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr identifiziert.

Fristen

Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Anlagen sind jeweils zweifach zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der zuständigen Regierung einzureichen:

    • Betriebsspiegel für TNP-Betriebe (Formblatt siehe unter "Formulare")
    • Lageplan
    • Gebäudegrundrissplan
    • Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung;
      ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss (ggf. Darstellung der Trennung „rein- unrein“)
    • Maschinenplan inklusive Materialfluss
    • Abwasserplan
    • Verfahrensbeschreibung
    • Reinigungs- und Desinfektionsplan
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (zu beantragen bei der Wohngemeinde)
    • Kopie der Gewerbeanmeldung für Betriebsstätte bei im Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern eingetragenen Unternehmen: Registerauszug
    • Selbstauskunft

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Zulassung meines Betriebes zur Zwischenbehandlung, zur Verbrennung oder zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Stadt Nürnberg
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      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Mittelfranken
      Hinweis

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) für TNP-Betriebe

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Stadt Nürnberg
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Kosten

  • 50 bis 5.000 Euro
    Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses

Stand:07.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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