Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Ta­ges­kind eine Pflegeerlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignung als Pflegeperson sind unter anderem, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

  • geeignetes häusliches Umfeld/Räumlichkeiten zur Betreuung von Kindern
  • persönliche Eignung und Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
  • das Wohl des Tagespflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Sie können dann den Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben.

Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung und die vorhandenen Räumlichkeiten.

Bei Erfüllung der Voraussetzung wird die Erlaubnis erteilt. 

Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

Fristen

Die Pflegerlaubnis ist fünf Jahre gültig.

Sie können vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:

    • erweitertes Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:11.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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