Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis zur Herstellung von Humanarzneimitteln und erlaubnispflichtigen Wirkstoffen

Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis, wenn Sie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Testsera, Testantigene oder andere bestimmte Wirkstoffe zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen wollen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn zum Beispiel

  • mindestens eine Person mit der nach § 15 AMG erforderlichen Sachkenntnis (sachkundige Person nach § 14 AMG) vorhanden ist, die für die in § 19 genannte Tätigkeit verantwortlich ist,
  • die sachkundige Person oder der Antragsteller die zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
  • die sachkundige Person die ihr obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann,
  • der Arzt, in dessen Verantwortung eine Vorbehandlung der spendenden Person zur Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut oder von anderen Blutbestandteilen durchgeführt wird, die erforderliche Sachkenntnis besitzt,
  • geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel vorhanden sind oder
  • der Hersteller in der Lage ist zu gewährleisten, dass die Herstellung oder Prüfung der Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und bei der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen zusätzlich nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Transfusionsgesetzes vorgenommen wird.

Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem Merkblatt unter "Weiterführende Links".

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie formlos mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen. Falls Unterlagen im Original vorzulegen sind, wird dies mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Nachweis der Rechtsform des Unternehmens mit Angabe der Vertretungsberechtigten
      (z. B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister)
    • Nachweis der sachkundigen Person gemäß § 15 AMG
      Vorlage des Nachweises der fachlichen Qualifikation (Urkunden/Diplome/Zeugnisse über die Berufsausbildung – jeweils in beglaubigter Kopie), und praktischen Erfahrung (Lebenslauf/beruflicher Werdegang/Arbeitszeugnisse)
    • Zuverlässigkeitsnachweis der sachkundigen Person
      Führungszeugnis der Belegart O, nach § 30 Abs. 5 BZRG (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen), das nicht älter als 3 Monate sein darf, unter Angabe des Aktenzeichens und des Zusatzes „Sachkundige Person nach § 14 AMG"
    • Zuverlässigkeitsnachweis der Antragstellerin/des Antragstellers
      Führungszeugnis der Belegart O nach § 30 Abs. 5 BZRG (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen), das nicht älter als 3 Monate sein darf, unter Angabe des Aktenzeichens und des Zusatzes „Antragsteller nach § 13 AMG"
    • Nachweis eines geeigneten Qualitätssystems; Gute Herstellungspraxis

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Auf Grund des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller wird eine Gebühr zwischen 500 bis 50.000 EUR festgesetzt (laut Kostenverzeichnis - Tarif-Nr. 7.IX.8/Tarifstelle 1.1.1.1). Darunter fallen auch Auslagen für notwendige Ortseinsichten unserer pharmazeutischen Beamten (laut Kostenverzeichnis - Tarif-Nr. 7.IX.8/Tarifstelle 1.2).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:16.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.