Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Beschreibung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Für Sie zuständig

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