Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
  • Geeignetheit der Räume
  • Unbedenklichkeit des Betriebes
  • Beachtung der Ziele des § 1 GlüStV (z.B. Verhinderung der Entstehung von Glücksspielsucht
  • Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen usw.)
  • Einhaltung von Jugendschutzanforderungen und Werbebeschränkungen
  • Vorlage eines Sozialkonzepts und eines Informationskonzepts (Aufklärung über Suchtrisiken)
  • Beachtung des Verbots von Mehrfachspielhallen
  • Wahrung des Mindestabstands zu anderen Spielhallen

Bearbeitungsdauer

ca. 3 - 5 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Baugenehmigung

  • Grundrissplan der Gesamtfläche

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Sozialkonzept

  • Werbekonzept

  • Informationskonzept (Aufklärung über Suchtrisiken)

  • Unterlassungserklärung im Hinblick auf das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV

  • Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex noch andere Spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle in einem Abstand von weniger als 500m/250m Luftlinie entfernt liegt

Kosten

  • Der Gebührenrahmen für eine Spielhallenerlaubnis liegt zwischen 150 bis 3.000 Euro (Tarif Nr. 5.III.5/10).

    Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 Euro gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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