Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung
Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften.
Der Antragsteller sollte mit der technischen Materie der Aufsuchung vertraut sein, Zuverlässigkeit entsprechend gegeben sein und die Finanzierung der Arbeiten nachweisen können.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.
Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.
Besondere Hinweise
Anträge sollten vorab mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt werden, insbesondere das Arbeitsprogramm, das mit den rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Einklang stehen sollte.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Monate.
Erforderliche Unterlagen
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Technisches Arbeitsprogramm
(möglichst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorab abstimmen)
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Nachweis der Finanzierung
(über Eigenkapital, Kredite, verbindliche Investitionszusagen)
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Erlaubniskarte
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Erklärung, dass Ergebnisse dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorgelegt werden
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:01.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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