Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:

  • Die Anmeldung bei einer IHK
  • Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
  • Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
    (120 Minuten, MultipleChoice)
  • Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
  • Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

Besondere Hinweise

Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

Fristen

  • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
  • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

Kosten

  • Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Links

  • IHK-Finder

    Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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