Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis

Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt
  • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen
  • Nur bei Erlaubnisantrag als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich erforderlich: Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben können

Verfahrensablauf

Für die Erlaubnis stellen Sie einen Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft wird.

  • Sie schicken das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Nachweisen an Ihre Behörde.
  • Die Behörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten die Erlaubnis für die beantragte Tätigkeit per Post.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Unterlagen einige Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      (beides zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich
    • Ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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Für Sie zuständig

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