Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
  • Sachkunde
  • Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.

  • Sie stellen zunächst einen Antrag inklusive aller Nachweise
  • Hierbei können Sie in der Regel auch bereits die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Erlaubnis erteilt

Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.

Fristen

Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, wie Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse wie Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
    • Sachkundenachweis: Bescheinigung über bestandene Prüfung oder Nachweis über einschlägige Berufsqualifikation
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften

Kosten

  • Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Links

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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Für Sie zuständig

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