Mietwagengenehmigung; Beantragung

Sie benötigen eine Mietwagengenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Mietwagen befördern möchten. Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig sein.
  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen fachlich geeignet sein.
  • Das Unternehmen muss sicher und finanziell leistungsfähig sein.
  • Der Betriebssitz oder die Niederlassung des Unternehmens muss im Inland sein (im handelsrechtlichen Sinn).

Verfahrensablauf

Die Mietwagengenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot Ihrer zuständigen Stelle können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

Die zuständige Stelle führt ein Anhörverfahren durch. In dessen Rahmen fordert sie Stellungnahmen von anderen Stellen an, unter anderem von

  • Gemeinden,
  • Gewerbeaufsichtsbehörden,
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Fristen

Keine

Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag.

Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das rechtzeitig (innerhalb der ersten drei Monate) in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen für die Mietwagengenehmigung erforderlich:

    • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.:
      • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
    • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
      • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
        • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
        • für sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
      • Eigenkapitalbescheinigung und - falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
        • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen.
    • Nachweis der fachlichen Eignung:
      • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
      • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Mietwagenunternehmen oder
      • Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
    • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
      • Führungszeugnis
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Fahreignungsregister
      • Nachweise der fachlichen Eignung
      • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 - 500,00 EUR

    Für Regelfälle liegt sie

    • für das erste Fahrzeug: 60 EUR
    • für jedes weitere Fahrzeug: 30 EUR

    Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

    Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

    Weitere Kosten können Ihnen entstehen für Registerauskünfte und die Erstellung der sonstigen Nachweise.

Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Stand:17.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.