Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
- Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
- Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
- Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
- Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.
Verfahrensablauf
Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag online über das Kontaktformular:
- Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
- Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.
Bearbeitungsdauer
Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann. (2 Monate)
Formulare
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Formular, bayernweit:
Disclosure of animal husbandry facilities of a foreign establishment pursuant to Article 25 (1), (2) of the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Application for approval for the use of a voluntary label on foreign foodstuffs of animal origin indicating the animal husbandry method used for the animals from which the food was obtained, in accordance with the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Annex Identification number(s) pursuant to Article 22 (3) No. 4 b) German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG) not assigned to the animal husbandry facility/facilities
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs mir der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Notification of husbandry facilities on a foreign farm in accordance with Section 25 (1, 2) of the Animal Husbandry Labeling Act (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Annex Identification number(s) of the husbandry facility(ies) in accordance with Section 22(3)(4)(b) TierHaltKennzG is/are not available
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.
Stand:20.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt