Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel
Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
- Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
- Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung auf Kennzeichnung kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag online über das Kontaktformular:
- Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
- Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und werden die Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform und die Rückverfolgbarkeit nachgewiesen, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Monate
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs mir der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Disclosure of animal husbandry facilities of a foreign establishment pursuant to Article 25 (1), (2) of the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Anhang Kennnummer/n der Haltungseinrichtung/en gemäß § 22 Abs. 3 Nummer 4 lit. b TierHaltKennzG liegt/liegen nicht vor
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs mir der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Notification of husbandry facilities on a foreign farm in accordance with Section 25 (1, 2) of the Animal Husbandry Labeling Act (TierHaltKennzG)
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Formular, bayernweit:
Annex Identification number(s) of the husbandry facility(ies) in accordance with Section 22(3)(4)(b) TierHaltKennzG is/are not available
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt