Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Wenn Sie außerhalb von Geschäftsräumen Handel betreiben wollen, kann ggf. eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit vorliegen, die angezeigt werden muss.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit oder Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Gewerbeanzeige
-
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
-
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
-
Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
-
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:02.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt