Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche (und körperliche) Eignung
  • Fachkunde
  • Mindestalter von 21 Lebensjahren
  • (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis

Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheins sollte rechtzeitig gestellt werden, weil im Zuge des Verfahrens Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis überprüft werden müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis

  • Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)

  • Nachweis der Fachkunde

  • Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines beim Gewerbeaufsichtsamt

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Landeshauptstadt München
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Oberbayern
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Oberbayern
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Landeshauptstadt München
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Oberbayern
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Oberbayern
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt

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      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

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      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

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      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Landeshauptstadt München
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      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Oberbayern
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      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten

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Kosten

  • Die Kosten können variieren.

    Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:10.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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