Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Zur Durchführung von gewerblichen Flügen mit Flugzeugen der Flugleistungsklasse B und/oder nicht technisch komplizierten Hubschraubern, die an demselben Flugplatz beginnen und enden, muss ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) beantragt werden.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Sofern gewerblicher Luftverkehrsbetrieb mit anderen Flugzeugen als der Flugleistungsklasse B oder mit technisch komplizierten Hubschraubern bzw. nach Instrumentenflugbetrieb (IFR) durchgeführt wird, ist die für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) zuständige Behörde das Luftfahrt-Bundesamt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig.
Fristen
keine festgelegten Fristen, frühestmögliche Kontaktaufnahme
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
1.100,00 bis 16.000,00 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Stand:25.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt