Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

  • Personelle Anforderungen
    • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
    • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
  • Bauliche Anforderungen
    • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
    • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
    • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
  • Sachliche Anforderungen
    • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
    • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung

Verfahrensablauf

Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).

Besondere Hinweise

Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 100 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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Maximilianstraße 39
80538 München

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