Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
            
            
                
                    
                        Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
- Personelle Anforderungen
	
- Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
 - Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
 
	 - Bauliche Anforderungen
	
- Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
 - Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
 - Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
 
	 - Sachliche Anforderungen
	
- Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
 - Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
 
	 
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    ca. 1 Monat
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Verwaltungsgebühr: 100 Euro
 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:10.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
 
                        - Online-Verfahren, lokal begrenzt
 
                        - Formular, bayernweit
 
                        - Formular, lokal begrenzt
 
                        - Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
                        - Kosten, bayernweit
 
                        - Kosten, lokal begrenzt