Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Zuverlässigkeit des Betreibers der Wettvermittlungsstelle, die mindestens anhand eines Führungszeugnisses, eines Gewerbezentralregisterauszugs, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und des Ausdrucks einer über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder vorgenommenen Schuldnerverzeichnisabfrage überprüft wird.
  • Die Erteilung setzt zudem voraus, dass die Errichtung und der Betrieb der Wettvermittlungsstelle nicht den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (z. B. Verhinderung der Entstehung von Glücksspielsucht, Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes, Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen usw.) zuwiderlaufen.
  • Außerdem muss die Einhaltung der Jugendschutzanforderungen, der Internetbeschränkungen, der Werbebeschränkungen, der Anforderungen an das Sozialkonzept und der Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken ebenso sichergestellt sein wie die Durchführung eines Abgleichs mit der Sperrdatei und der Ausschluss gesperrter Spieler.
  • Es muss ein Sozialkonzepts vorgelegt werden.
  • Die Einhaltung der gesetzlich geforderten Abstände zu Sportanlagen, Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten mit Geldspielgeräten und Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen muss sichergestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfinden soll, eingereicht werden.

Der Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.

Besondere Hinweise

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis betreiben, können Sie sich wegen Unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels strafbar machen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 8-12 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Führungszeugnis
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Auszug aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
    • bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Darstellung der Gesellschaftsstruktur
    • Kopie der Konzession/Erlaubnis des Sportwettveranstalters und des Wettvermittlungsvertrags
    • Teilnahmebedingungen für das Wetten in Wettvermittlungsstellen
    • Darstellung des Vertriebswegs
    • Sozial- und Werbekonzept
    • Darstellung, wie der Ausschluss gesperrter Spieler erfolgt

Kosten

  • Der Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:06.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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