Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Sind die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers der Gemeinde nicht bekannt, wird die Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister überprüft. Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Antragsteller in Besitz einer Reisegewerbekarte ist.

Voraussetzung ist ferner, dass die Räumlichkeiten den notwendigen baulichen Anforderungen entsprechen.

Ein Unterrichtungsnachweis (über die Teilnahme an einem 6-stündigen IHK-Kurs) ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn der Gewerbetreibende übt die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen (und damit hauptberuflich) aus.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

Kosten

    • Gestattung: 30 bis 2000 EUR
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je 13 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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