Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
            
            
                
                    
                        Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von  Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
 
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
- Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
 
 
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:31.10.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
                
    
  
             
            
            
                
                    
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