Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Beschreibung

Voraussetzungen

Um als ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeitenden mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen,
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen. Die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie.
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine zweifache Deckung für das gesamte Jahr aufweisen muss.
  • unparteilich sein, das bedeutet:
    • dass die ECM-Zertifizierungsstelle organisatorisch und funktional in ihrer Entscheidungsfindung von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Haltern, Herstellerinnen und Hersteller und für die Instandhaltung zuständigen Stellen unabhängig sein muss und keine ähnlichen Dienste erbringen darf.
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen.
    • für ECMZ gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kapitel 4.2.

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als ECMZ beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Laden Sie die Antragsformulare F09c, F09c1 und F10c auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes herunter und füllen diese vollständig aus.
  • Rufen Sie das e-Service-Portal des EBA auf.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Wählen Sie das Verfahren und die Art der Stelle aus.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab,
    • Unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls bittet Sie das EBA per E-Mail, weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den e-Service ein.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine Vor-Ort-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam dem Anerkennungsausschuss einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlage mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem per Post einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

6 bis 24 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • eine Beschreibung
      • Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle und
      • Ihrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung
    • ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.
    • zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeiten
    • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065
    • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001
    • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Person
    • sonstige Kompetenznachweise

Formulare

Online-Verfahren

  • e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts

    Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.

Kosten

  • Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

    • Stundensatz: 120,00 EUR
    • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:03.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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