Fahrlehrerwesen; Beantragung der Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme

Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medien eingesetzt werden erfolgt auf Antrag.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Geeignetheit alternativer Lehr- und Lernmethoden oder Medien für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird festgestellt, wenn das vorgelegte Konzept den gleichen Lernerfolg gewährleistet.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Die Regierung der Oberpfalz kann zur Bewertung der Geeignetheit der Methoden und Medien ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer für die Bewertung geeigneten Stelle einholen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die Geeignetheit der Methoden und Medien in Form eines Bescheides festgestellt.

Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 2 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller

    (ggf. Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Fahrschulerlaubnis, Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen)

  • ausgearbeitetes Konzept (Methoden & Medien)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Gebühren: 1.000,00 bis 10.000,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand sowie einschließlich der Auslagen für eine externe Begutachtung)

    Ggf. werden weitere Auslagen nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Stand:01.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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