-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Führungszeugnis für Behörden
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
-
Gewerbezentralregisterauszug
-
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis über die Insolvenzfreiheit, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 26b Abs. 2 Insolvenzordnung, §§ 882b ff. Zivilprozessordnung)
bzw. Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung
-
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) oder Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
-
ggf. Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung; ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen bei geschäftlichem Sitz in EU-/EWR-Staaten
-
Unterlagen für Bauträger und Baubetreuer für eingetragene Firmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und GmbH:
- bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung),
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag,
- bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
-
für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
-
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
-
bei EU-/Nicht-EU-Bürgern: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung (ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen bei geschäftlichem Sitz in EU-/EWR-Staat)
-
bei EU-Bürgern: Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse aus dem Herkunftsstaat
in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung; sowie ggf. Auskunft des Insolvenzgerichts über die Insolvenzfreiheit, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, §§ 882b ff. Zivilprozessordnung);
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder vergleichbare Handlungen
-
bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
-
bei Nicht-EU-Bürgern: Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse
Bescheinigung der Insolvenzfreiheit aus dem Heimatstaat sowie ggf. Auskunft des Insolvenzgerichts über die Insolvenzfreiheit, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, §§ 882ff. Zivilprozessord-nung)
-
bei Nicht-EU-Bürgern: Unterlagen für Maklererlaubnis
bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung), bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag, bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll