Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals
            
            
                
                    
                        Der Rahmenlehrplan für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals muss genehmigt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.
Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn
- ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu wiederholen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Das Fortbildungskonzept für Sachverständige der Fahrschulüberwachung sollte insbesondere folgende Themen, die von geeigneten Referenten vermittelt bzw. moderiert werden, zum Inhalt haben:
- Erfahrungsaustausch
- Neuerungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
- Bewertung von Unterrichten (Kriterien und Gewichtung)
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals gilt im gesamten Bundesgebiet.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    ca. 1 bis 3 Montae
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                    - 
                            
                            
                            Angaben zum Antragsteller (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, anderweitige Anerkennungen) 
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                            Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung (ggf. beruflicher Lebenslauf, Studium, Führerschein, Fahrlehrerschein, sonstige Abschlüsse/Urkunden/Fortbildungen) 
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                            Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln 
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                            Rahmenlehrplan 
 
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr  erhoben.
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:28.05.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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