Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung

Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.

Besondere Hinweise

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung gilt im gesamten Bundesgebiet.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller

    (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, anderweitige Anerkennungen)

  • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung

    (ggf. beruflicher Lebenslauf, Studium, Führerschein, Fahrlehrerschein, sonstige Abschlüsse/Urkunden/Fortbildungen)

  • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln

  • Rahmenlehrplan

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Stand:19.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.