Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
            
            
                
                    
                        Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.
Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.
Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn
- ein sachgerechtes Konzept vorgelegt wird, das geeignet ist, die Erhaltung des erforderlichen Qualitätsniveaus sicherzustellen und das den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    ca. 3 Monate
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Angaben zum Antragsteller (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
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                            ausgearbeitetes Konzept (Inhalt & Umsetzung) 
 
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:28.05.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
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