Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn
- ein sachgerechtes Konzept vorgelegt wird, das geeignet ist, die Erhaltung des erforderlichen Qualitätsniveaus sicherzustellen und das den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
-
ausgearbeitetes Konzept (Inhalt & Umsetzung)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Stand:24.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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