Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung

Für Sachkundelehrgänge zum Erwerb der theoretischen Grundlagen für eine Betäubung bei der Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose ist hinsichtlich des Lehrgangsinhaltes und des Inhaltes der zugehörigen theoretischen Prüfung eine Anerkennung erforderlich.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Fristen

4 - 6 Wochen bei vollständigen Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Schulungskonzept

    • Zeitlicher Ablauf der Schulung
    • Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)
    • Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

  • Prüfungskonzept

    • Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – Fragen
    • Gegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen Prüfung
    • Fragenkatalog mündlicher Fragen inklusive Erwartungshorizont
    • Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung
    • Kriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich Auslagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:12.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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