Aufforstung; Beantragung einer Erlaubnis
Bei der Umwandlung von bisher nicht forstlich genutzten Grundstücken in mit Waldbäumen bestockte Flächen handelt es sich um eine Aufforstung. Diese ist erlaubnispflichtig.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie möchten ein nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten.
Verfahrensablauf
Anträge sind von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Aufforstungsfläche bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Textform einzureichen.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung gerne zur Verfügung (siehe Försterfinder unter "weiterführende Links").
Besondere Hinweise
Beratung und Förderung
Die Aufforstung mit stabilen, klimatoleranten Mischbeständen wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen des Waldförderprogramms 2020 finanziell unterstützt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung beraten Sie gerne zu Fragen der Aufforstung, wie z. B. rechtlichen Belangen, Antragstellung, Baumartenwahl und Fördermöglichkeiten (siehe Försterfinder unter "weiterführende Links").
Fristen
Die Erlaubnis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Die Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wurde oder diese fünf Jahre unterbrochen worden ist.
Die 5-Jahres-Frist kann jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag hierzu vor Ablauf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (AELF) zugegangen ist.
Stand:27.02.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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