Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit; Beantragung der Genehmigung der Teilnahme
Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Bildung eines EVTZ ist die Vereinbarung der Übereinkunft und der Satzung durch sämtliche Beteiligte notwendig. In der Übereinkunft muss u. a. geregelt werden:
- Bezeichnung und Sitz des EVTZ,
- EVTZ-Mitglieder,
- Umfang des Gebiets, in dem der EVTZ seine Aufgaben durchführen darf,
- Ziel und Aufgaben des EVTZ,
- Organe des EVTZ und ihre Kompetenzen,
- anzuwendende Rechtsvorschriften,
- Haftungsregelungen.
In der Satzung muss u. a. geregelt werden:
- Arbeitsweise der Organe und ihre Kompetenzen,
- Zahl der Vertreter der Mitglieder in den Organen,
- Entscheidungsverfahren,
- Arbeitssprache(n),
- Finanzbeiträge der Mitglieder,
- Buchhaltungs- und Haushaltsregeln.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
Besondere Hinweise
Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit besitzt Rechtspersönlichkeit. Bei einem EVTZ mit Sitz in Bayern wird sie am Tag der Veröffentlichung der vereinbarten Übereinkunft und der beschlossenen Satzung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz erworben.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:07.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Regierung der Oberpfalz
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