Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
            
            
                
                    
                        Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.  
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
- mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Für den Antragsteller: keine
Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
- für Nichtmitglieder: 414,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
 
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:17.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
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