Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence

Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie werden Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges.
  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges und Ihr Name, Ihre ladungsfähige Anschrift hat sich geändert oder Sie haben Änderungen an der Funkausrüstung vorgenommen.
  • Die oder der Empfangsbevollmächtigte im Inland hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Onlineverfahren:

  • Den Zugang zum Formular der gewählten Leistung erhalten Sie über den gewählten Account (Nutzerkonto Bund / Elster-Organisationskonto) des Bundesportals.
  • Füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie weitere Unterlagen hoch, die Sie dem Antrag beifügen müssen.
  • Übermitteln Sie den Antrag.
  • Sie erhalten die Aircraft Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nach erfolgreicher Prüfung über den Postkorb Ihres Accounts zum Download, wenn Sie diese Möglichkeit im Antragsformular ausgewählt haben.
  • Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Nutzerkonto Bund zum Download zur Verfügung gestellt.

Postalisch/per E-Mail:

  • Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie die Antragsformulare zur Rufzeichenzuteilung für ein Luftfahrzeug. Diese können Sie für Neu und Änderungsanträge und zur Abwicklung einer Rechtsnachfolge gleichermaßen nutzen.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie dem Formular die geforderten Nachweise hinzu.
  • Senden Sie Ihre Antragsunterlagen als Scan via E-Mail, per Fax oder per Post an die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen oder Ihrer beziehungsweise Ihrem Empfangsbevollmächtigten die Aircraft Station Licence und der Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung per Post zugesendet.
  • Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt postalisch zugestellt.

Besondere Hinweise

Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für Luftfunkstellen und mobile Flugnavigationsfunkstellen (Frequenzzuteilungsurkunden) erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.

Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Aircraft Station Licences ist nicht vorgesehen. Die vor dem 01.01.2019 ausgestellten Urkunden bleiben international gültig, soweit Sie keine Änderungen an der Luftfunkstelle vornehmen.

Fristen

Es gibt für Sie keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

4 Stunden bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht.

Online-Verfahren

Kosten

  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzAB-GebV) in der jeweils geltenden Fassung.

    Wenn Sie eine Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung erhalten haben, müssen Sie neben der einmaligen Zuteilungsgebühr jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich u.a. nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBei-trV) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Zuteilungsurkunde bzw. dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage 

Stand:27.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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Informationen

Für Sie zuständig

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