Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich Erd- und Grundbau.

Beschreibung

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche und Fachrichtungen, § 4 PrüfVBau):

Prüfsachverständige können nur Personen sein, die 

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Freistaat Bayern haben,
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Hierbei ist zu beachten, dass Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau nicht eigenverantwortlich tätig sein müssen, wenn sie in fachlicher Hinsicht für ihre Tätigkeit allein verantwortlich sind und Weisungen nicht unterliegen (§ 25 Abs. 2 PrüfVBau).

Besondere Voraussetzungen (§ 25 Abs. 1 PrüfVBau):

Als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau werden nur Personen anerkannt, die

  1. das Studium des Bauingenieurwesens, der Geotechnik oder einen Studiengang mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
  2. seit mindestens neun Jahren im Bauwesen tätig sind und davon mindestens drei Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen betraut gewesen sind,
  3. über vertiefte Kenntnisse im Erd- und Grundbau verfügen,
  4. weder selbst, noch ihre Mitarbeiter oder Angehörige eines Zusammenschlusses  nach § 4 Satz 2 Nr. 2 PrüfVBau an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder an einem Bohrunternehmen beteiligt sind.

Über das Vorliegen der Voraussetzung Nr. 3 holt der Eintragungsausschuss ein Gutachten eines Beirats bei der Bundesingenieurkammer ein.

Fristen

Bescheid innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen; Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit fachlichem Werdegang

  • Führungszeugnis

    Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde

  • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)

  • Angaben über Niederlassungen

  • Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist

  • Angaben über Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit

  • Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen

    - Aufstellung über eine mindestens neunjährige Tätigkeit im Bauwesen
    - Aufstellung über mindesten dreijährige Tätigkeit im Erd- und Grundbau bezüglich der Aufstellung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen
    - Aufstellung aller innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragsstellung erstellten Baugrundgutachten, hiervon sind mindestens zehn herauszuheben, die die Bewältigung überdurchschnittlicher Aufgaben zeigen, hiervon wiederum sind zwei gesondert vorzulegen
    - Versicherung, dass keine Beteiligung an einem bauausführenden Unternehmen oder einem Bohrunternehmen vorliegt

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro

    für Nichtmitglieder: 468 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:13.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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